Exoten im Wohnzimmer oder Wespen unterm Dach?
Kreis Heinsberg. Hund, Katze, Meerschweinchen sind gängige Haustiere. Doch nicht allen Zeitgenossen reicht ein solches Haustier.
Manch einer hält sich lieber Exoten: Papageien, Kakadus, Schildkröten, Warane, Chamäleons, Riesenschlangen, Leguane, Krokodile oder Affen.
Andere wiederum kümmern sich liebevoll um heimische Tiere, die sonst in der freien Wildbahn leben: Greifvögel, Eulen, Waldvögel, Eichhörnchen.
Wer ein größeres Grundstück besitzt, der errichtet ein Gehege und besetzt es mit Damwild, Kängurus oder anderen wild lebenden Tieren.
Wer solche Tiere besitzt oder sich anschaffen möchte, wer mit dem Gedanken spielt, ein Gehege zu errichten, der sollte sich auch über den Artenschutz Gedanken machen.
Aus diesem Grund bietet der Kreis Heinsberg am Samstag, 21. Juni, von 9 bis 12 Uhr eine Sonderberatung im Bürger-Service-Center des Kreishauses in Heinsberg zu den Themen Artenschutz und Tiergehege an.
Der Biologe Dr. Rainer Brüß steht Rede und Antwort zu Fragen des Artenschutzes und der Gehegehaltung.
Dr. Brüß: „Nicht jeder weiß, welche Exoten als Haustier einer Melde- und Registrierungspflicht unterliegen. Dies gilt für Tiere besonders geschützter Arten. Ähnliches gilt für Gehege. Werden wild lebende Tiere darin gehalten, so sind sie genehmigungspflichtig.”
Es gehe nicht darum, eine Haltung zu untersagen oder Tierschutzfragen zu behandeln, so Brüß, „vielmehr geht es darum, die Haltung besonders geschützter Arten anzuzeigen”.
Bei vielen Exoten ist eine Melde- und Nachweispflicht notwendig: Dazu gehören Reptilien wie Landschildkröten, Riesenschlangen, Chamäleons, Leguane, Krokodile, Warane, alle heimischen Eidechsen und Schlangen, aber auch Säugetiere wie alle Affen, Großkatzen, aber auch so possierliche Nager wie Eichhörnchen.
Gemeldet werden müssen auch Amphibien wie Baumsteigerfrösche und alle heimischen Arten von der Kröte bis zum Salamander oder Vögel wie Papageien, Kakadus oder die heimischen Waldvögel.
Einige Halter dieser Tiere wissen oft gar nicht, dass ihre Haustiere meldepflichtig sind.
Wer nicht sicher ist, ob sein Exote meldepflichtig ist, kann sich im Rahmen des Samstagstermins am 21. Juni von 9 bis 12 Uhr beraten lassen, auch telefonisch unter 02452/131057.
„Tierhalter haben durch die Meldung keine Nachteile, eher Vorteile, insbesondere wenn sich bei den gehaltenen exotischen Arten Nachwuchs einstellt. Dann ist es bei gemeldeten Haltungen kein Problem, diesen Nachwuchs an Dritte weiterzugeben”, erklärt Brüß.
Ebenfalls berät er Besucher des BSC und Anrufer zum Thema „Was tun bei Wespen-, Hornissen- und Hummelnestern im oder am Haus?”.