Städteregion : Ein Gesetz, das das Sterben erleichtern soll
Städteregion Zwei Drittel der Menschen möchten am liebsten zu Hause im Kreis der Familie sterben. Die Realität spricht aber eine andere Sprache: 30 Prozent der Menschen sterben laut dem Pflegereport von 2016 in Altenheimen, gut 40 Prozent in Krankenhäusern.
Und von denen, die in Krankenhäusern sterben, tun das 70 Prozent auf der Intensivstation. „Das ist wirklich der ungünstigste Ort zum Sterben“, sagt Veronika Schönhofer-Nellessen von der Servicestelle Hospiz in Aachen. Bei vielen Betroffenen sei es zudem nicht nötig.
Viele seien keine Akutpatienten, die etwa einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder gar einen massiven Unfall erlitten haben. Vielmehr „lassen Angehörige oder Pflegekräfte oft aus Unsicherheit noch den Notarzt kommen, obwohl der Mensch einfach nur an seinem Lebensende angekommen ist. Er braucht keine Intensivmedizin, sondern Begleitung“, sagt Schönhofer-Nellessen.
Es gab also gute Gründe für den Bundestag, das neue Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) zu verabschieden, seit Dezember 2015 ist es in Kraft. Demnach hat nun jeder Mensch ein Anrecht auf hospizliche und palliative Begleitung beim Sterben — egal, wo er ist. Und vor allem auf eine Beratung darüber, welche Möglichkeiten der Begleitung es gibt.
„Spezialisierte Einrichtungen wie Hospize und Palliativstationen sind nur für einen kleinen Teil der sterbenden Menschen gedacht. Das neue HPG soll hospizliche und palliative Angebote in die Breite tragen. Jedes Seniorenheim, jede Behinderteneinrichtung und jeder ambulante Pflegedienst ist jetzt gefordert“, erläutert Schönhofer-Nellessen. Besonders auf dem Land bestehe Nachholbedarf. Und mit Blick auf die Städteregion bedeutet das: „Die Eifel ist noch ein Sorgenkind, auch wenn da jetzt viel passiert.“
Beinahe eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes bestehen also noch Probleme. Der für die Umsetzung verantwortliche Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) — darin sitzen die Wohlfahrtsverbände, die Krankenversicherungen und freie Träger — konnte sich bislang nicht einigen, wie das Gesetz in die Praxis umgesetzt werden soll. Das gilt vor allem für die Beratung. Soll sie standardisiert für alle erfolgen, oder kann jede Einrichtung wie bisher — nicht nur zu üblichen Bürozeiten — individuell beraten und diese Dienstleistung dann auch abrechnen?
Trotz solcher Unklarheiten stimme die Tendenz, meint Schönhofer-Nellessen. „Der Gesetzgeber hat verstanden, dass die Begleitung am Lebensende weiterentwickelt werden und für alle zugänglich gemacht werden muss.“ Positiv sei, dass die Nachfrage nach Fortbildung rasant gestiegen sei. „Gefühlt sind zwei Drittel aller Einrichtungen in der Städteregion auf einem guten Weg, ein Drittel hat noch einen längeren Weg vor sich“, sagt die Leiterin der Servicestelle Hospiz.
Das Haus Cadenbach in Aachen beispielsweise ist eine der Einrichtungen in der Städteregion, in der man sich lange vor dem Gesetzgeber wichtige Fragen gestellt hat. Es wurde ein Konzept umgesetzt, das Pflege, medizinische Versorgung, Seelsorge, Ehrenamt und Angehörige für die letzte Lebensphase eines Bewohners sensibilisiert. Alle Mitarbeiter — auch Reinigungs- und Küchenpersonal — bekommen eine Fortbildung für den Umgang mit Sterbenden.
Dem Bewohner und den Angehörigen wird beim Einzug eine Beratung angeboten. Wenn der Tod unweigerlich bevorsteht, widmen sich die Pflegekräfte den Betroffenen in besonderer Weise. „Wir wägen in Rücksprache mit den Angehörigen und Ärzten ab, was ihm oder ihr jetzt noch guttut — medizinisch, pflegerisch und auch seelsorgerisch“, sagt Einrichtungsleitung Therese Mauer.
Nach Möglichkeit wird der Bewohner in das so genannte GAP-Netz aufgenommen. GAP steht für „Gemeinschaft Aachener Palliativärzte“, in der sich Hausärzte mit schmerztherapeutischer Ausbildung und Palliativärzte zusammengeschlossen haben. Zu einem Fallgespräch kommen das Pflegeteam, Ärzte und möglicherweise Ehrenamtliche des Hospizdienstes zusammen. „Es wird eine Bedarfsmedikation verschrieben und besorgt, eine 24-Stunden-Notfallnummer für medizinischen Beistand liegt vor“, erläutert Mauer den Prozess. Das gebe sowohl den Angehörigen als auch den Pflegekräften mehr Sicherheit im Umgang mit dem Sterbenden. Das alles sieht jetzt auch das HPG vor.
Aber Mauer macht keinen Hehl daraus, dass trotz guter Vernetzung und eines bereits seit einiger Zeit implementierten Prozesses das Ganze nur gelingen kann, wenn vorausschauend agiert wird: „Für die individuelle Notfallplanung müssen einige Schnittstellen zusammenarbeiten. Das kann manchmal einige Tage dauern. Die Wochenenden und die Nächte bedürfen von pflegerischer Seite einer besonders guten Planung.“ Vor allem nachts sei die Besetzung mit zwei Nachtwachen bei besonderen Pflegesituationen knapp — auch wenn sich die beiden Diensthabenden untereinander helfen könnten.
Auf mehr Geld für die Beratung und Versorgung Sterbender dürfen zumindest die stationären Einrichtungen dennoch kaum hoffen. Das liegt auch daran, dass Pflegegrade weiterhin nicht nachträglich geändert werden können. Hausärzte mit palliativen Kenntnissen könnten eher von den durch das HPG zusätzlich ins System geführten Millionen profitieren. Damit soll vor allem die ambulante Versorgung gestärkt werden.
„Ein Bewohner mit Pflegegrad 2 braucht im Sterben die Zuwendung eines Menschen mit höchstem Pflegegrad. Der lässt sich aber gar nicht so schnell beantragen“, beschreibt Mauer das Dilemma, in dem sie steckt. In dieser Richtung habe sie sich mehr vom HPG versprochen. Und auch Schönhofer-Nellessen ist überzeugt: „Die, die es gut machen, zahlen im Moment dazu.“