Kreis Heinsberg : Datenschutz ist für Vereine im Kreis Heinsberg Thema Nr. 1
Kreis Heinsberg Das Thema Datenschutz ist ganz sicher dasjenige, das alle Vereine der Region derzeit am stärksten beschäftigt. Im Ansturm auf das Angebot des Kreissportbundes Heinsberg, der zu einer Informationsveranstaltung eingeladen hatte, zeigte sich dies ganz deutlich.
Schnell ausgebucht waren die Plätze für die 120 Zuhörer, die in Hückelhoven Informationen von Karin Schulze Kersting aus Werne erhielten. Die Juristin war als Referentin des Landesportbundes ins Hotel am Park gekommen.
„Bisher galt der Grundsatz, dass alles was nicht verboten ist, erlaubt ist “, erklärte sie und verdeutlichte ihren Zuhörern das Dilemma mit der neuen, im Mai in Kraft getretenen europaweit gültigen Datenschutz-Grundverordnung. „Wenn es um Datenschutz geht, ist jetzt alles verboten, es sei denn, es gibt eine Einwilligung“, betonte sie.
Dennoch gebe es keinen Anlass, den Vereinen Angst zu machen, fügte sie sogleich hinzu und versprach, über pragmatische Lösungen zu informieren und ihre Zuhörer nicht mit Paragrafen zu überfordern. Die Referentin erlaubte zudem zu allen gesetzlichen Vorgaben, die sie erläuterte, und für die Beispiele, die mitgebracht hatte, Zwischenfragen.
Dabei konnten direkt weitere Fälle aus der Arbeit der Vereine besprochen werden. Auch nahm sie den Zuhörern die Angst vor sogenannten Abmahnanwälten. Wenn es um personenbezogene Daten und den Umgang damit im Verein gehe, könne sich immer nur das Mitglied selbst beschweren.
Dies sei möglich beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) und in Einzelfällen auch bereits geschehen. Die Mitarbeiter des LDI seien aber in allen Fällen sehr hilfsbereit gewesen und hätten den Verein unterstützt, künftig alle Vorgaben korrekt einzuhalten.
Probleme mit Abmahnanwälten könne es allenfalls mit der Internetseite geben, erläuterte sie. Wichtig sei da vor allem der Hinweis auf sogenannte Cookies, falls solche verwendet würden. Zudem sei es wichtig, dass der Besucher nach dem ersten Klick auf die Seite selbst bereits mit dem zweiten Klick die Datenschutzerklärung der Seite einsehen könne.
Wer aktuell an einer neuen Satzung arbeite, für den empfehle sich zudem, darin auch das Thema Datenschutz schon aufzunehmen. Was künftig notwendige Einwilligungen von Mitgliedern betreffe, sei die Schriftform zwar nicht vorgeschrieben. „Aber alles, was man schriftlich hat, das hat man auch sicher“, lautete ihr Rat. „Altmitgliedern“ müsse man jedoch nicht wegen einer Einwilligung hinterherlaufen, so Schulze Kersting.
Was Mitgliederlisten betreffe, sollte in jedem Einzelfall überlegt werden, ob eine Herausgabe erforderlich sei. Auch da hatte sie einprägsame Beispiele mitgebracht. Auf das künftig für jeden Verein erforderliche Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VTT) ging sie ebenfalls ein. „Wer hantiert mit welchen Daten, wo und wozu?“
Dies seien die Fragen, die dadurch nachvollziehbar beantwortet werden müssten. Wichtig seien zudem eine eigene Datenschutzordnung, in der erläutert werde, wie der Verein mit seinen Daten umgehe, und eine Verpflichtung der mit Mitgliederdaten befassten Vereinsvertreter auf das Datengeheimnis.
Ein eigener Datenschutzbeauftragter sei erst notwendig, wenn zehn oder mehr Mitglieder ständig mit der automatisierten Verarbeitung von Daten beschäftigt seien. Es gebe es inzwischen bereits Kommunen, die den Vereinen ihren Datenschutzbeauftragten für diese Aufgabe zur Verfügung stellen würden, wusste sie zu berichten.
Zum Abschluss der dreistündigen Veranstaltung ging sie noch auf die Thematik der Rechte an Bildern ein. Da sei zum einen zu beachten, wer das Bild gemacht habe, zum anderen sei auch die Einwilligung des Abgebildeten notwendig. Bei jungen Mitgliedern im Alter bis zu 14 Jahren müsse diese durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen, bei Jugendlichen im Alter ab 14 Jahren bis zur Volljährigkeit zusätzlich auch durch diese selbst.
Ohne Einwilligung könnten Bilder der Zeitgeschichte, auch von Sportveranstaltungen, ebenso verwendet werden wie Bilder, auf denen Personen nur Beiwerk seien. Auch Fotos von Versammlungen oder Umzügen könnten ohne Genehmigung verwendet werden.
Wenn sich ein Verein nicht sicher sei bei Verwendung eines Fotos, sei vielleicht auch eine Nutzung eines genehmigungsfreien Fotos aus der umfangreichen Bilddatenbank des Landessportbundes möglich.