Kreis Heinsberg : CDU-Antrag: Pendlerpauschale ab Kilometer eins?
Kreis Heinsberg Die Delegierten des CDU-Kreisverbandes Heinsberg nutzten beim Bundesparteitag in Stuttgart erneut die Gelegenheit, mit einem Initiativantrag zur Förderung der Fahrtkosten für Arbeitnehmer tätig zu werden.
Der CDU-Kreisverband Heinsberg forderte den Bundesparteitag auf, auf der Basis des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale eine steuerliche Abzugsfähigkeit für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Entfernungskilometer wieder einzuführen.
Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und den CDU-Generalsekretär überwiesen, erklärte der CDU-Kreisvorsitzende Bernd Krückel auf Nachfrage.
In seiner Antragsbegründung hatte der CDU-Kreisverband Heinsberg ausgeführt: „Durch das Wesen der Pendlerpauschale kommen alle Berufstätigen in den Genuss, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerbegünstigt ansetzen zu können, losgelöst davon, ob Aufwendungen entstanden sind oder nicht.
Unabhängig von der Art des gewählten Fahrzeuges und darüber hinaus unabhängig davon, ob zum Beispiel durch Fahrgemeinschaften überhaupt Aufwendungen entstanden sind, kann die Pauschale von zurzeit 30 Cent je Kilometer in Ansatz gebracht werden. Der Gesetzgeber hat die Abzugsfähigkeit der ersten 20 Kilometer bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestrichen.
Der CDU-Kreisverband Heinsberg hält es für ungerechtfertigt, dass Berufstätige, die keine Aufwendungen haben (zum Beispiel bei Fahrgemeinschaften), steuerliche Pauschalen in Abzug bringen können, wohingegen Steuerpflichtige, denen tatsächlich Aufwendungen entstehen, die ersten 20 Kilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht in Ansatz bringen können.
Auf der Basis und unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts soll eine steuerliche Abzugsfähigkeit in der Art wieder hergestellt werden, dass die Steuerpflichtigen, denen Aufwendungen entstehen, diese über Pauschalen für die gesamte Entfernung wieder steuerbegünstigt in Ansatz bringen können.”