Kreis Heinsberg : Busverkehr: Kreis bleibt „optimistisch“
Kreis Heinsberg Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreis Heinsberg war am Donnerstag Thema in Luxemburg. Vor dem Europäischen Gerichtshof ging das juristische Tauziehen um die vom Kreis geplante Direktvergabe der Dienstleistungen im Busverkehr an die West Verkehr GmbH weiter.
Ein großes privates Verkehrsunternehmen mit Sitz außerhalb des Kreisgebietes hatte Schritte dagegen eingeleitet.
Der Kreis ist als Aufgabenträger für den straßengebundenen Nahverkehr für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zur Sicherstellung des ÖPNV zuständig. Er will keine Ausschreibung dieser Busverkehrsleistungen vornehmen. Vielmehr wollte er — unter Berufung auf eine Ausnahmeregelung im europäischen Recht — eigentlich bereits ab 1. Januar 2018 eine Direktvergabe für zehn Jahre an das mit dem Kreis verbundene Unternehmen West Verkehr vornehmen.
Der Kreis Heinsberg hatte seine Pläne zur Direktvergabe — auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom Dezember 2015 — im EU-Amtsblatt europaweit bekanntgemacht, doch das andere Verkehrsunternehmen strengte ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren an. In erster Instanz war es damit vor der bei der Bezirksregierung Köln angesiedelten Vergabekammer Rheinland gescheitert, hatte daraufhin aber das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf angerufen. Der Vergabesenat des OLG hatte im Mai 2017 das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet, um grundsätzliche Rechtsfragen klären zu lassen.
Auch wenn der Kreis Heinsberg stets von einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens ausging, agierte er als Aufgabenträger für den ÖPNV dennoch zuletzt abwartend und hielt sich auch mit Eingriffen in das bestehende Liniennetz zurück. Aus diesem Grund ist die geplante neue Hückelhovener Stadtbuslinie noch nicht gestartet worden.
Im Kreistag stand schließlich im Dezember 2017 die Notvergabe ab 1. Januar 2018 auf der Tagesordnung. Nach einstimmigem Beschluss des Kreistags soll mit ihr erst einmal für ein Jahr — aber mit einer Verlängerungsoption für ein zweites Jahr — der Status quo bewahrt werden. So erfolgte diese Notvergabe denn auch an die bisherigen Konzessionäre West Verkehr und Busverkehr Rheinland — ohne Neuerungen wie die Hückelhovener Stadtbuslinie zu etablieren. Zu dieser Vorgehensweise entschloss sich der Kreis, um das Prozessrisiko nicht zu erhöhen.
Gegen die Notvergabe wurde von dem anderen Verkehrsunternehmen ebenfalls eine Beschwerde bei der Vergabekammer Rheinland eingereicht. Diese Beschwerde wurde von dieser Kammer aber — wie schon seinerzeit die Beschwerde gegen die geplante Direktvergabe — zurückgewiesen. Es folgte — fast schon erwartungsgemäß — die Anrufung des OLG Düsseldorf. Dort sind jetzt also Verfahren sowohl wegen der Direktvergabe als auch wegen der Notvergabe anhängig.
An diesem Donnerstag wurde aber erst einmal in Luxemburg verhandelt — gut zwei Stunden lang. Der Europäische Gerichtshof war um eine „Vorabentscheidung“ ersucht worden. Damit ist eine grundsätzliche Klärung im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung gemeint. In einem verbundenen Verfahren ging es dabei nicht nur um den Kreis Heinsberg, sondern auch um den Rhein-Sieg-Kreis.
Wie Josef Nießen, Dezernent in der Heinsberger Kreisverwaltung, nach dem Termin in Luxemburg auf Anfrage erklärte, wolle er keine Prognose zum Ausgang des Verfahrens wagen: „Das wäre nicht seriös!“ Aus dem Gang der Verhandlung, sprich aus den gestellten Fragen oder der Diskussion, sei eine solche Ableitung nicht möglich. Am 13. September solle der Generalanwalt, der Teil des Gerichtshofes sei, seinen Schlussantrag stellen und einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten. In den meisten Fällen folge der EuGH diesem Vorschlag.
Einige Monate später sei mit dem Urteil des EuGH zu rechnen, ehe das OLG Düsseldorf wieder am Zug sei. Aus Sicht von Nießen ist damit auf jeden Fall klar, dass der Kreis Heinsberg auch für das zweite Jahr, also ab 1. Januar 2019, auf die Notvergabe bauen müsse. Auch wenn der Dezernent keine Prognose wagen wollte, so unterstrich er die unveränderte zuversichtliche Einschätzung des Kreises : „Wir bleiben optimistisch!“
Vor einigen Monaten hatte er bereits hinzugefügt: „Wir werden uns aber gemeinsam mit der West auf jede gerichtliche Entscheidung vorbereiten — und zwar mit dem klaren Ziel, Verkehrsunternehmen und Arbeitsplätze zu sichern.“