Inden: Bürgermeister wird seine Immobilienfirma auflösen

Inden : Bürgermeister wird seine Immobilienfirma auflösen

Die jüngsten zwei Ratssitzungen in der Gemeinde Inden glichen manchmal einem verbalen Boxkampf zwischen Vertretern der großen Koalition aus CDU und SPD und dem neuen Bürgermeister Jörn Langefeld. Das Ende der jüngsten Runde war kurz und heftig.

SPD-Ratsherr Johann Josef Schmitz hatte eine schriftliche Anfrage gestellt, in der der neue Bürgermeister Jörn Langefeld aufgefordert wurde, Fragen zu seiner beruflichen Tätigkeit vor seiner Vereidigung im Oktober und dem aktuellen Stand zu machen. Lange­feld lehnte Antworten in der Öffentlichkeit ab, weil es nicht um Belange der Gemeinde gehe. Er kündigte an, die Anfrage im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Aber: „Auch da werde ich diese Fragen dann nicht beantworten.“

Die Fragen zielten auf einen möglichen Konflikt zwischen Langefelds Bürgermeisteramt und seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie als Geschäftsführer einer Immobilienfirma. Deswegen, so begründete Schmitz die Anfrage, seien in der ersten Ratssitzung die Vollmachten des Bürgermeisters bei gemeindlichen Immobilienangelegenheiten beschnitten worden.

Gegenüber der Redaktion erklärte sich Langefeld. Seine Kanzlei bestehe weiter und werde von einem Stellvertreter geführt. „Im Internet bin ich zu finden, aber mit dem Hinweis, dass meine Zulassung ruhend gestellt ist wegen der Ausübung des Bürgermeisteramtes“, sagte Langefeld. Das gelte auch für alle Kanzleien, in denen Langefeld als freier Anwalt geführt wird. Die Immobilienfirma habe er 2008 gegründet, um Wohnungs- und Hausverwaltungsdienste anbieten zu können. „Ich löse die Langefeld Limited auf. Das Gewerbe ist zum Jahresende abgemeldet.“ Zudem habe die Firma seit Monaten keine Tätigkeit mehr gehabt. „Ich achte genau darauf, dass es zu keinen Überschneidungen mit dem Bürgermeisteramt kommt.“

Für den Kreis Düren als Kommunalaufsicht sagte Landrat Wolfgang Spelthahn, dass einem neuen Bürgermeister eine „gewisse Übergangszeit“ eingeräumt werden müsse, seine bisherigen Geschäftsfelder zu regeln. „Man kann ja nicht schon vor einer Wahl alle seine Tätigkeiten niederlegen“, sagte Spelthahn. Nach Feststellung der Rechtmäßigkeit der Wahl müsse man unverzüglich beginnen, seine Verhältnisse zu ordnen und das dem Gemeinderat anzeigen

(jan)