Wegberg/Mönchengladbach : Bluttat in Wegberg: Zeugen beschreiben Stefan D. als „netten Typen“
Wegberg/Mönchengladbach Obwohl am letzten Verhandlungstag insgesamt zehn Zeugen vor das Schwurgericht in Mönchengladbach geladen waren, habe dies nicht wirklich zu spektakulären neuen Erkenntnissen geführt, erklärt der stellvertretende Pressesprecher des Landgerichts, Raimond Röttger auf Nachfrage.
In der Nacht zum 20. November des vergangenen Jahres soll der im Juli 1972 geborene Stefan D. im Wegberger Stadtteil Kipshoven seine Lebensgefährtin erstochen und die Wohnung in Brand gesetzt haben.
Überwiegend Feuerwehrleute seien befragt worden, sagt Röttger. Dabei sei es vorwiegend um die Auffindesituation des Opfers gegangen. Neben den Feuerwehrleuten kamen auch noch drei Zeugen aus dem Umfeld des Opfers zu Wort, die ein wenig Licht in die Beziehungslage zwischen Opfer und Täter bringen sollten.
Dieser hatte ausgesagt, dass es durch die Trennungsabsicht seiner Lebensgefährtin und einen damit verbundenen Streit letztlich zu der Tötung gekommen sei. „Er sei ein unauffälliger, netter Typ gewesen“, fasste Röttger die Aussagen der drei Zeugen kurz zusammen. Zuvor hatte Stefan D. sich zu seiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation geäußert.
Raimond Röttger glaubt, dass der nächste Verhandlungstag am Freitag, 9. Juni, da schon interessanter werden könnte. Dann stellten sich überwiegend Polizisten den Fragen der 7. Strafkammer. Auch ein Sachverständiger soll dabei sein. Insgesamt stehen 36 Zeugen und drei Sachverständige für den kompletten Prozess auf der Liste. Ob sie letztlich alle vorgeladen würden und aussagen müssten, stehe noch nicht fest.
Bis zum Tag des Urteils sind noch vier Verhandlungstage vorgesehen. Neben dem 9. Juni auch der 14., der 16. und als letzter Tag der 19. Juni. Gegen Ende werden die Aussagen der Sachverständigen erwartet. Dann wird sich sicherlich auch zeigen, ob die Schilderung des Angeklagten, dass er alkoholisiert und unachtsam mit einer Zigarette die Gasflaschen unter dem Bett der getöteten Frau in Brand gesetzt habe, Unfug ist oder in der Tat der Wahrheit entsprechen könnte.
Dass das Schwurgericht den Zeitrahmen nicht überziehen wird, hält Röttger für wahrscheinlich. „Ich gehe davon aus, dass die Kammer damit durchkommt. Erfahrungsgemäß klappt es, wenn keine kurzfristigen Beweisanträge gestellt werden. Und danach sieht es derzeit nicht aus.“