Städteregion : Bekenntnis der Städteregion zum VabW wird von Misstönen begleitet
Städteregion Die mögliche Zusammenlegung mit der Sprungbrett gGmbH ist bereits seit dem Beschluss des Städteregionstages vom 6. Juli 2017 ad acta gelegt. Jetzt steht die Städteregion kurz davor, einen weiteren Punkt, der den Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung (VabW) betrifft, abzuhaken.
Denn in nicht öffentlicher Sitzung wird die Verwaltung — am Mittwochnachmittag zunächst dem Wirtschaftsausschuss und Donnerstag dem Städteregionsausschuss — empfehlen, die Mitgliedschaft im VabW beizubehalten — zumindest bis Ende 2021.
Der mögliche Austritt des Hauptbeitragszahlers schwebt seit Monaten wie ein Damoklesschwert über dem Verein. Nach der Übernahme des bis dato vom VabW getragenen Euregiokollegs und dessen Umwandlung in das Weiterbildungskolleg der Städteregion im vergangen Sommer hatte die Politik die Verwaltung beauftragt, den „strategischen Nutzen“ einer weiteren Mitgliedschaft zu ermitteln.
Das ist in den vergangenen Monaten im von Edeltraud Vomberg geleiteten Sozialdezernat geschehen. Der Tenor der „umfassenden inhaltlichen Einschätzung“, die unserer Redaktion vorliegt, lautet: Die Mitgliedschaft lohnt sich, gemessen am jährlichen Beitrag der Städteregion von 160.000 Euro — „zunächst“, wie es unter Punkt 5 in Klammern hinzugefügt heißt. Allerdings lesen sich die Ausführungen unter den übrigen fünf Punkten eher wie eine Mängelliste.
So kommt die Verwaltung beispielsweise, gestützt auf Stellungnahmen des Jobcenters, des eigenen Bildungsbüros sowie des Vereins „Pro Arbeit“, in der Summe zu dem Schluss, dass der VabW „kaum Alleinstellungsmerkmale“ aufweise und mit vielen anderen Bildungs- und Beschäftigungsträgern vergleichbar sei. Die Verantwortlichen dürften es verkraften können, auch wenn sie in der Vergangenheit immer wieder darauf verwiesen haben, dass der Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung der einzige interkommunal gesteuerte Träger in der Städteregion (und darüber hinaus) und deshalb eben nicht mit anderen Anbietern zu vergleichen sei.
Schwerer wiegt wohl die Feststellung, dass der Verein keinerlei Bemühungen zur Reduzierung der laufenden Kosten dokumentiert haben soll und seine Entschuldung — falls überhaupt — nur langfristig vorstellbar sei. Zum Hintergrund: Im Jahr 2001 hatten der damalige Kreis Aachen sowie die Städte Herzogenrath, Würselen, Alsdorf und Eschweiler den Aus- und Weiterbildungsträger mit der Gewährung eines zins- und tilgungsfreien Darlehens in Höhe von rund zwei Millionen Euro vor der drohenden Insolvenz bewahrt. Es wurde seitdem alle fünf Jahre und zuletzt 2016 verlängert.
Vor allem vor diesem Hintergrund kritisiert die Verwaltung nun, dass es beim VabW keinerlei Perspektivplanung gebe und „jegliche Aussage dazu fehlt, wie perspektivisch der Abbau der bilanziellen Überschuldung zu erreichen ist“.
Frank Numan wollte sich am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu der Angelegenheit äußern: „Ich kenne die Vorlage der Verwaltung bislang nicht“, erklärte der Geschäftsführer des VabW und kündigte an: „Wir werden die Beschlüsse der Politik abwarten und diese dann intern beraten und bewerten.“