Waldfeucht: Auf den Hund gekommen: Stadt treibt Steuer ein

Waldfeucht : Auf den Hund gekommen: Stadt treibt Steuer ein

Wie fast alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Gemeinde Waldfeucht eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner” vom Hundehalter beim Fachbereich Finanzen der Gemeinde Waldfeucht angemeldet werden.

Die jährliche Hundesteuer beträgt zur Zeit 36 Euro für einen Hund. Werden mehr Hunde in einem Haushalt gehalten, müssen die Hundehalter entsprechend tiefer in die Tasche greifen. Bei Haltung von zwei Hunden beträgt die Hundesteuer 60 Euro je Hund und ab drei Hunden 72 Euro je Hund und Jahr. Leider musste in letzter Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen.

Nur durch eine möglichst vollständige Erfassung aller in der Gemeinde Waldfeucht gehaltenen Hunde kann auch ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit erreicht werden. Die Gemeinde wird daher in nächster Zeit durch Mitarbeiter verstärkt Kontrollen durchführen. Die mit der Kontrolle beauftragten Mitarbeiter können sich entsprechend ausweisen.

Es wird darauf hingewiesen, dass laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Waldfeucht Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände und deren Stellvertreter verpflichtet sind, den Beauftragten der Gemeinde auf Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt oder im Betrieb gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilten.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Halter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Die Nichtanmeldung von Hunden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Sofern ein oder mehrere Hunde gehalten werden und bisher noch keine Anmeldung zur Hundesteuer erfolgt ist, sollte diese Anmeldung daher unverzüglich nachgeholt werden.