Städteregion: Abschiebung: Wer darf bleiben? Wer muss wieder gehen?

Städteregion : Abschiebung: Wer darf bleiben? Wer muss wieder gehen?

Die Diskussion über die Flüchtlingspolitik verfolgen Gabriele Grünewald und Christoph Kutzera seit Monaten sehr genau. Schon von Berufs wegen. Grünewald ist Leiterin des städteregionalen Ausländeramtes, Kutzera ihr Stellvertreter. Da müssen sie professionelle Distanz wahren.

Doch das ist angesichts der Dramatik der letzten Monate nicht ganz einfach. Für sie nicht und auch nicht für die derzeit 75 Beschäftigten im Ausländeramt, die sich 65 Vollzeitstellen teilen. Sie sind nicht nur für Flüchtlinge zuständig, sondern für alle rund 74.850 Frauen, Männer und Kinder ohne deutschen Pass, die aktuell in der Städteregion leben.

Wie viele von diesen nur eine sogenannte „befristete humanitäre Aufenthaltserlaubnis“ haben, ändert sich nahezu wöchentlich. Derzeit sind es einschließlich der Asylbewerber 7360. Nicht mitgezählt sind die vielen hundert Flüchtlinge, die von den Kommunen in Notunterkünften untergebracht werden müssen, bis sie in eine Erstaufnahmeeinrichtung kommen, wo sie ihren Asylantrag stellen können.

„Für die Erfassung dieser Menschen ist das Land zuständig“, betont Grünewald. „Wir sind erst beteiligt, wenn das offizielle Asylverfahren läuft und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge uns Asylbewerber für die Dauer ihres Anerkennungsverfahrens zuweist.“

Und diese Zuweisungszahlen steigen beständig, berichtet Kutzera. „Am Stichtag, dem 13. August, lebten hier insgesamt 2916 Asylbewerber. 643 von ihnen stammen aus dem Nahen und Mittleren Osten, meist Syrien, Irak und Afghanistan. 706 Menschen kamen aus Zentralafrika, 241 aus Nordafrika, 184 aus Asien, 197 aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion, 895 aus den Balkanländern und 38 waren ohne Angaben.“

Hinzu kommen 1350 Menschen, deren Asylantrag zwar abgelehnt, die aber eine Duldung erhalten haben, und 2710 Menschen, deren Antrag positiv beschieden wurde. Insgesamt also 6976 Menschen. Einen Monat später leben in der Städteregion insgesamt 7360 Menschen mit einer befristeten humanitären Aufenthaltserlaubnis (+ 384), darunter 3105 Asylbewerber (+ 189), davon 715 aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie 959 aus den Balkanländern.

„Bis vor einem Jahr haben wir jährlich Zuwächse von 150 bis 200 Asylbewerbern gehabt. Jetzt sind es so viele in einem Quartal. Wir hatten aber auch schon einmal 450 in sechs Wochen“, sagt Grünewald. Die personelle Besetzung des Ausländeramtes steige jedoch nicht in gleichem Maße.

Das Ausländeramt sei „nicht gerade ein beliebter Arbeitsplatz“, räumt sie ein. Man brauche außerdem interkulturelle Kompetenzen und großes Verständnis für die Menschen, Ruhe und Gelassenheit. Die Begegnung mit Menschen, die vor und während ihrer Flucht Schreckliches erlebt haben, sei emotional belastend. „Es geht nicht spurlos an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorüber, wenn sie diese Geschichten hören“, stellt sie klar.

Emotional hoch belastend ist es für die Beschäftigten auch, wenn sie Menschen klar machen müssen, dass sie Deutschland verlassen müssen. Entweder, weil sie über einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ eingereist sind und dort das Asylverfahren durchlaufen müssen oder weil ihr Asylantrag abgelehnt wird und sie auch keine Duldung aus humanitären Gründen erhalten.

Die Mitarbeiter vor Ort entscheiden ja nicht selbst über Anerkennung oder Ablehnung, sondern müssen die Entscheidung Dritter umsetzen, manchmal auch die eines Gerichtes. „Wir leben ja Gott sei Dank in einem Rechtsstaat, deshalb hat jeder Asylbewerber das Recht, gegen seine Ablehnung zu klagen“, betont Grünewald. Und auch gegen die Verpflichtung, in den „sicheren Drittstaat“ zurückzugehen, könnten Betroffene klagen.

Ist die Ablehnung aber rechtskräftig, „müssen wir die Ausreise durchsetzen“, sagt Kutzera. Das sei jedoch nicht so einfach, wie manch einer sich das vorstelle. Mal kann nicht abgeschoben werden, weil die Menschen keinen Pass haben, mal melden sie sich krank, mal wollen die Herkunftsländer sie nicht einreisen lassen.

„Und es ist immer eine Einzelfallentscheidung und sehr emotional“, stellt Grünewald klar und nennt als Beispiel den Fall eines Ehepaares mit drei Kindern. „Die Familie saß bei einem Kollegen am Schreibtisch und hat sehr eindringlich dargelegt, warum sie nicht zurück in ihre Heimat könne.“ Das nehme einen schon sehr mit. „Jeder Fall ist anders“, betont sie.

„Wir führen auch viele, viele Gespräche, um Betroffene zur freiwilligen Ausreise zu bewegen.“ Es gebe Rückführungsprogramme, die den Start in der Heimat finanziell erleichtern. Aber auch da gelte: Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Und es gebe viele Gründe, weshalb jemand solche Hilfen nicht annehme.

Aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen verfolgen Grünewald und Kutzera die Diskussionen um schnelle Asylverfahren mit einer Portion Skepsis. „Wenn Verfahren schneller entschieden werden, bedeutet das nicht, dass eine schnellere Rückführung erfolgt.“

Grünewald und Kutzera rechnen damit, dass die Zahl der Menschen, für die das städteregionale Ausländeramt zuständig ist, weiter steigen wird. Auch, weil anerkannte Asylbewerber ihre Familien nachholen werden. „Das heißt für uns: Die Zahl der zu bearbeitenden Visa-Anträge wird steigen, ebenso die Zahl der Vermittlungen in Sprach- und Integrationskurse und vieles mehr.“

Ohnehin werde in der aktuellen Situation oft vergessen, dass „neben der Flüchtlingsproblematik ja unser normales Geschäft auch weitergeht“, sagt Grünewald. Und das ist bei insgesamt fast 75.000 Einwohnern mit ausländischem Pass, darunter viele Studierende an RWTH und FH, auch nicht ohne: Visa-Anträge bearbeiten, Aufenthaltsgenehmigungen verlängern, Einbürgerungsanträge bearbeiten, Betriebe in Sachen Fachkräfte aus dem Ausland beraten, Angelegenheiten im Rahmen der Niederlassungsfreiheit von EU-Bürgern regeln und vieles mehr.

Auch diese Aufgaben nehmen stetig zu, wie die Entwicklung eindrucksvoll belegt: Bei Gründung der Städteregion 2009 lebten rund 62.000 Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit in den zehn Kommunen, jetzt sind es etwa 74.850.