Kündigung nach Führerscheinverlust bringt Sperrzeit
Das gilt auch dann, wenn der Führerschein bei einer Pkw-Fahrt außerhalb der Arbeitszeit verloren ging, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied.
Laut Arbeitsvertrag habe der Kläger alles unterlassen müssen, was zum Entzug seiner Fahrerlaubnis hätte führen können. Dem Busfahrer musste nach Ansicht der Richter klar sein, dass auch eine private Fahrt unter Alkoholeinfluss seinen Arbeitsplatz gefährde. Das Gericht wertete daher den Führerscheinverlust des Klägers nach einer Privatfahrt als arbeitsvertragswidriges Verhalten, das eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung und damit auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechtfertigte.
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Laut Arbeitsvertrag habe der Kläger alles unterlassen müssen, was zum Entzug seiner Fahrerlaubnis hätte führen können. Dem Busfahrer musste nach Ansicht der Richter klar sein, dass auch eine private Fahrt unter Alkoholeinfluss seinen Arbeitsplatz gefährde. Das Gericht wertete daher den Führerscheinverlust des Klägers nach einer Privatfahrt als arbeitsvertragswidriges Verhalten, das eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung und damit auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechtfertigte.



