Haussanierung kann steuerlich absetzbar sein

Von: dapd
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München. Die Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes können steuerlich absetzbar sein, wenn dadurch konkrete Gesundheitsgefahren oder Gefahren des Hauses für seine Bewohner beseitigt werden können.

Das entschied der Bundesfinanzhof. Allerdings darf der Grund für die Sanierung weder beim Erwerb des Grundstücks erkennbar gewesen noch vom Grundstückseigentümer verschuldet worden sein.

Auch muss der Steuerpflichtige realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte verfolgen, bevor er seine Aufwendungen steuerlich geltend machen kann. Und er muss sich den aus der Erneuerung resultierenden Vorteil anrechnen lassen. (Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10)
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