Haussanierung kann steuerlich absetzbar sein
Das entschied der Bundesfinanzhof. Allerdings darf der Grund für die Sanierung weder beim Erwerb des Grundstücks erkennbar gewesen noch vom Grundstückseigentümer verschuldet worden sein.
Auch muss der Steuerpflichtige realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte verfolgen, bevor er seine Aufwendungen steuerlich geltend machen kann. Und er muss sich den aus der Erneuerung resultierenden Vorteil anrechnen lassen. (Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10)
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Auch muss der Steuerpflichtige realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte verfolgen, bevor er seine Aufwendungen steuerlich geltend machen kann. Und er muss sich den aus der Erneuerung resultierenden Vorteil anrechnen lassen. (Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10)



