Rechtstipp: Zahlungen für Dienstwagen fließen in Kilometersatz ein
Wer einen Dienstwagen benutzt, muss über das ganze Jahr hinweg ein Fahrtenbuch führen. Foto: ddp
Das entschied das Finanzgericht Münster. In dem Fall hatte ein Steuerzahler seine Kosten nicht mit in die Berechnung des Kilometersatzes einbezogen, sondern seinen Privatanteil um die Summe gemindert.
Das Gericht berief sich bei seinem Urteil auf die Regelung des Einkommensteuergesetzes, nach dem der Kilometersatz aus allen Kosten zu berechnen ist - gleichgültig, wer sie getragen hat. Damit konnte der Steuerzahler in diesem Fall seine Leasingraten nicht direkt mit der Steuer für die privat gefahrenen Kilometer verrechnen. (Aktenzeichen: 11 K 2817/11 E).
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Das Gericht berief sich bei seinem Urteil auf die Regelung des Einkommensteuergesetzes, nach dem der Kilometersatz aus allen Kosten zu berechnen ist - gleichgültig, wer sie getragen hat. Damit konnte der Steuerzahler in diesem Fall seine Leasingraten nicht direkt mit der Steuer für die privat gefahrenen Kilometer verrechnen. (Aktenzeichen: 11 K 2817/11 E).



