Photovoltaik und Finanzamt: Tückische Steuerfalle beseitigt
Wer sich eine Photovoltaikanlage anschafft, kann die Kosten dafür künftig leichter absetzen. Foto: dapd
Bisher konnten Steuerzahler bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage von der Sonderabschreibung und vom Investitionsabzugsbetrag profitieren - allerdings nur, wenn die Anlage in den ersten beiden Jahren zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wurde.
Wer den erzeugten Strom dagegen zu einem großen Teil selbst verbrauchte, kam nicht in den Genuss der beiden Steuervergünstigungen. Mit der Neuregelung können die Steuervorteile nun auch genutzt werden, wenn der Strom selbst verbraucht wird.
Leserkommentare
Wer den erzeugten Strom dagegen zu einem großen Teil selbst verbrauchte, kam nicht in den Genuss der beiden Steuervergünstigungen. Mit der Neuregelung können die Steuervorteile nun auch genutzt werden, wenn der Strom selbst verbraucht wird.



