Photovoltaik und Finanzamt: Tückische Steuerfalle beseitigt

Von: dapd
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Wer sich eine Photovoltaikanlage anschafft, kann die Kosten dafür künftig leichter absetzen. Foto: dapd

Hemsbach. Wer sich eine Photovoltaikanlage anschafft, kann die Kosten dafür künftig leichter absetzen. In den Einkommensteuerrichtlinien 2012 wurde nun geregelt, dass „der private Verbrauch des Stroms keine private Verwendung der Anlage ist, sondern eine Sachentnahme”. Darauf weist das Steuerportal steuerrat24.de hin.

Bisher konnten Steuerzahler bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage von der Sonderabschreibung und vom Investitionsabzugsbetrag profitieren - allerdings nur, wenn die Anlage in den ersten beiden Jahren zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wurde.

Wer den erzeugten Strom dagegen zu einem großen Teil selbst verbrauchte, kam nicht in den Genuss der beiden Steuervergünstigungen. Mit der Neuregelung können die Steuervorteile nun auch genutzt werden, wenn der Strom selbst verbraucht wird.
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