Krankheitskosten von Steuer absetzen
Voraussetzung: Die Ausgaben müssen relativ gesehen über dem Durchschnitt liegen. Außerdem müssen Steuerzahler eine zumutbare Eigenbelastung leisten, deren Höhe sich nach ihren Einkünften richtet.
Eine Besonderheit ergibt sich dabei bei Ehegatten: „Bei einer getrennten Veranlagung wird eigentlich so gerechnet, als wären die Ehegatten gar nicht verheiratet”, erläutert Käding. Dies ist jedoch bei der Berechnung der Eigenbelastung von außergewöhnlichen Belastungen anders.
Denn deren Höhe ergibt sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten. „Im Hinblick darauf sollte gesondert geprüft werden, ob für die Ehegatten letztendlich nicht doch die Zusammenveranlagung mit dem Ehegattensplitting vorteilhafter ist”, rät Käding.
Eine Besonderheit ergibt sich dabei bei Ehegatten: „Bei einer getrennten Veranlagung wird eigentlich so gerechnet, als wären die Ehegatten gar nicht verheiratet”, erläutert Käding. Dies ist jedoch bei der Berechnung der Eigenbelastung von außergewöhnlichen Belastungen anders.
Denn deren Höhe ergibt sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten. „Im Hinblick darauf sollte gesondert geprüft werden, ob für die Ehegatten letztendlich nicht doch die Zusammenveranlagung mit dem Ehegattensplitting vorteilhafter ist”, rät Käding.



