Kosten für Home-Office können voll absetzbar sein

Von: dapd
Letzte Aktualisierung:

Neutstadt/Weinstraße. Wer im Home-Office für seinen Arbeitgeber tätig ist, kann die Kosten ohne Abzugsbeschränkung steuerlich geltend machen.

Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 4 K 1270/09) in einem Fall, in dem sich der Angestellte gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hatte, an mehreren Tagen in der Woche zu Hause zu arbeiten.

Das Gericht sah darin keine typische Arbeitszimmer-Konstellation, die dazu führen würde, dass die Kosten nicht absetzbar sind. Denn der Arbeitnehmer hatte gar keine Möglichkeit, an den vereinbarten Tagen im Büro zu arbeiten. Die Aufwendungen für das Home-Office sind damit in diesem Sonderfall als Werbungskosten absetzbar.
Leserkommentare

Leserkommentare (0)

Sie schreiben unter dem Namen:

Diskutieren Sie mit!

Damit Sie Artikel kommentieren können, müssen Sie sich einmalig registrieren — bereits registrierte Leser müssen zum Schreiben eines Kommentars eingeloggt sein. Beachten Sie unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.