Fußballturnier kann nicht als Dienstsport abgesetzt werden
Beteiligen sich Finanzbeamte jedoch an Fußballturnieren der Finanzverwaltung, können die Kosten nicht geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 110/11). Das gilt auch, wenn für die Teilnahme eine Dienstbefreiung gewährt wurde.
Die Teilnahme sei nicht im dienstlichen Interesse erfolgt, so dass eine steuerliche Anerkennung ausscheidet, entschieden die Richter. Dass eine Dienstbefreiung gewährt und eine Verletzung als Dienstunfall anerkannt wurde, stehe dem nicht entgegen, da es sich dabei um eine beamtenrechtliche, nicht aber um eine steuerrechtliche Einschätzung handele.
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Die Teilnahme sei nicht im dienstlichen Interesse erfolgt, so dass eine steuerliche Anerkennung ausscheidet, entschieden die Richter. Dass eine Dienstbefreiung gewährt und eine Verletzung als Dienstunfall anerkannt wurde, stehe dem nicht entgegen, da es sich dabei um eine beamtenrechtliche, nicht aber um eine steuerrechtliche Einschätzung handele.



