Früher in Rente: Abschläge durch private Vorsorge ausgleichen
Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, sollte sich über die Abschläge bei der gesetzlichen Rente informieren, empfiehlt die Aktion „Finanzwissen für alle” der Fondsgesellschaften. Denn diese Fehlbeträge müssen mit privater Vorsorge ausgeglichen werden.
Grundsätzlich gilt: Die Rente verringert sich für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, um 0,3 Prozent. Das bedeutet: Wer mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen möchte, muss mindestens 18 Prozent weniger Rente hinnehmen und deshalb ausreichend privat vorsorgen.
80 Prozent des letzten Nettoeinkommens sollten grundsätzlich auch im Ruhestand verfügbar sein.
Grundsätzlich gilt: Die Rente verringert sich für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, um 0,3 Prozent. Das bedeutet: Wer mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen möchte, muss mindestens 18 Prozent weniger Rente hinnehmen und deshalb ausreichend privat vorsorgen.
80 Prozent des letzten Nettoeinkommens sollten grundsätzlich auch im Ruhestand verfügbar sein.



