Gemeinsames Konto kann für Eheleute zur Steuerfalle werden
Das entschied der Bundesfinanzhof. Gleichzeitig verwies er aber darauf, dass eine Besteuerung nur dann infrage kommt, wenn der nicht einzahlende Ehepartner tatsächlich zur Hälfte frei über das Geld verfügen kann.
Dabei soll nach Einschätzung der obersten Finanzrichter die Regel gelten, dass eine Teilhabe an dem Vermögen umso wahrscheinlicher ist, je häufiger der nicht einzahlende Ehegatte über das Vermögen verfügt. Aktenzeichen: Bundesfinanzhof II R 33/10)
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Dabei soll nach Einschätzung der obersten Finanzrichter die Regel gelten, dass eine Teilhabe an dem Vermögen umso wahrscheinlicher ist, je häufiger der nicht einzahlende Ehegatte über das Vermögen verfügt. Aktenzeichen: Bundesfinanzhof II R 33/10)







