Zu geringer Sicherheitsabstand bleibt häufige Unfallursache

|
Dies ist nach der Rechtsprechung eingehalten, wenn der halbe Tachowert als Abstand nicht unterschritten wird. Der Autoclub empfiehlt als Faustformel für die eigene Abstandsmessung: Ist der Vordermann an einem Leitpfosten vorbeigefahren, zählt man zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt
Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen kann. Nur ein gefährdender Abstand wird verfolgt. Das ist nicht der Fall, wenn der Abstand nur kurzzeitig vorübergehend unterschritten wird - wenn beispielsweise Vorausfahrende abbremsen oder einscheren und nicht die Möglichkeit besteht, zum Beispiel durch vorsichtiges Abbremsen, den Abstand wieder herzustellen.
„Fährt jemand extrem dicht auf, kommt eine Ahndung als Straftat - als Nötigung - in Betracht“, mahnt Katrin Müllenbach-Schlimme. Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nur wenige Meter und wird dessen Fahrer mit Lichthupe über eine längere Strecke hinweg bedrängt, ermitteln die Behörden strafrechtlich gegen den Drängler. Neben einer hohen Geldstrafe hat er ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten.