Staatsanwaltschaft nimmt Revision im Fall Brieger zurück
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Nach dem Freispruch für den Täter im Prozess um den Tod der jungen Lolita Brieger hat die Trierer Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen das Urteil zurückgenommen. Das teilten das Landgericht Trier und die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Staatsanwaltschaft nimmt Revision im Fall Brieger zurück
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Urteilsspruch: Der 51-jährige Angeklagte (links) verdeckt sein Gesicht, während er neben seinen Anwälten Heinz Neuhaus (Mitte) und Thomas Gremmel steht. 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Lolita Brieger in der Eifel ist der angeklagte Landwirt vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Foto: dpa
Trier.
Nach dem Freispruch für den Täter im Prozess um den Tod der jungen Lolita Brieger hat die Trierer Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen das Urteil zurückgenommen. Das teilten das Landgericht Trier und die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Nach eingehender Prüfung des Urteils sei man zu dem Schluss gekommen, dass keine Rechtsfehler vorlägen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. Die Nebenklage hält an ihrer Revision fest und hat diese nach Gerichtsangaben schriftlich begründet. Der Fall werde nun dem Bundesgerichtshof vorgelegt, der über die Revision entscheidet.
Das Landgericht Trier hatte im Brieger-Prozess den angeklagten Landwirt aus der Eifel im Juni vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der 51-Jährige habe seine Ex-Freundin im November 1982 zwar getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, hatte die Vorsitzende Richterin damals betont.
Weil Totschlag in diesem Fall bereits verjährt ist, konnte er letztlich aber nicht verurteilt werden (Az.:8032 Js 4676/87.1 Ks). Die Leiche der 18-jährigen Lolita war auf einer Müllkippe im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt und erst 2011 nach dem Hinweis eines Zeugen entdeckt worden.
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