Bergbauschäden an der Anna-Klöcker-Straße: „Unser Leben ist ruiniert”

Von: Jürgen Lange
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Der Traum vom Eigenheim wird zum Alptraum: Victoria und Vitalis Schröder haben ihr Haus mit Verwandten und Freunden weitestgehend selbst gebaut. Deshalb fehlen Belege, die die Bank sehen will. Foto: J. Lange

Stolberg. „Unser Leben ist ruiniert”, sagen Victoria und Vitalis Schröder und können nur mühsam die Tränen unterdrücken. 1994, als sie als 18-jährige Spätaussiedler mit ihren Eltern aus Kasachstan und Russland nach Deutschland kamen, hatten sie noch Hoffnungen - obwohl Abitur und die ersten Studiensemester nicht anerkannt werden und sie nur über schlechte Deutsch-Kenntnisse verfügten.

Aber die Beiden krempeln die Ärmel hoch, lernen sich hier kennen, heiraten und bauen sich eine Existenz auf als Streuerfachangestellte und als EDV-Referent in der Vertriebsverwaltung eines großen Lebensmittelunternehmens. Und als Sohn Lars unterwegs ist, fällt die Entscheidung, den Traum vom eigenen Haus zu realisieren. „Wir bauen jetzt für unsere Kinder”, sagt Vitalis Schröder, „damit sie die Vorteile eines eigenen Hauses von klein an genießen können”.

Das geht bei den Schröders nur mit der Muskelhypothek: Beim Hausbau packen alle Bekannten und Verwandten mit an. Als die Familie am 27. Dezember 2005 das 626 Quadratmeter große Grundstück an der Anna-Klöcker-Straße auf dem Donnberg von der VR-Bank erwirbt, scheint der Traum Realität zu werden. Heute - Schröders sind 36 Jahre und die beiden Jungs sieben und vier Jahre alt - ist der Traum zum Alptraum geworden und die Familie wünscht sich nichts sehnlicher, als die Rückabwicklung des Kaufes mit der VR-Bank. „Aber die VR-Bank spielt auf Zeit und will uns wie am ausgestreckten Arm verhungern lassen”, sagt Vitalis Schröder.

Die Donnerberger sind ein Opfer des Altbergbaus und fühlen sich als Opfer der VR-Bank, die die Käufer in Unkenntnis über die tatsächlichen Gegebenheiten gelassen habe. Unter dem Haus ist eine über 30 Meter in die Tiefe reichende Abbauzone. Laut Gutachten wären 34 Bohrungen erforderlich, um mit dem Verpressen einer Zementlösung den 175 Quadratmeter Wohnfläche die erforderliche Standsicherheit zu geben.

Das möchte die Familie Schröder nicht mehr mitmachen. Vor zwei Jahren, als die genossenschaftliche Bankaktiengesellschaft BAG, die alle freien Grundstücke von der VR-Bank übernommen hatte, das Umfeld im Neubaugebiet sanierte, schoss der verpresste Zement vor Schröders Garage wieder ans Tageslicht. „Wir haben Risse im Haus, Wände im Keller sind feucht, das Verpressen gefährdet die Standsicherheit der Bodenplatte und unserer Erdwärmepumpe eine Sanierung des Feuchteschadens in einer Ecke würde über 60 000 Euro kosten”, erklärt Vitalis Schröder. Und Ehefrau Victoria erzählt von unruhigen Nächten und purer Angst bei jedem Geräusch. „Unser Haus steht auf einem löchrigen Käse”, sagt Victoria. „Hier können wir nicht mehr bleiben; hier werden wir nie mehr ruhig schlafen können”.

Doch der Versuch einer Rückabwicklung des Hauskaufs mit der VR-Bank wird für die junge Familie zum Martyrium. Das Geldinstitut will die Herstellkosten des Eigenheims nicht anerkennen. Obwohl diese eine gerichtlich anerkannte Sachverständige ermittelt hat. „Das ist üblich und anhand von Tabellen und Unterlagen genau berechenbar”, sagt Anwalt Michael Kirsch. Denn Belege aus Zeiten des Hausbaus hat die Familie Schröder kaum; weil sie mit ihren Freunden und Verwandten das Heim nahezu komplett selbst gebaut - und nicht geahnt hat, das einmal belegen werden zu müssen.

Eine Frage der Belege

Belege will aber die VR-Bank sehen: Sie „müssen die Baukosten konkret belegen”, denn „ein Rückkauf auf Basis der Sachverständigen kommt nicht in Betracht”, teilt die Anwaltskanzlei der Bank mit. „Es gibt weder ein Angebot über Verhandlungen noch den Vorschlag, einen eigenen Gutachter zu beauftragen”, sagt Vitalis Schröder verzweifelt über den harten Kurs der VR-Bank - und ist erstaunt, dass das hiesige Institut nur als Makler auftreten will, denn der Rückkauf soll direkt mit der BAG abgewickelt werden.

Ab heute vor Gericht

Das Landgericht wird wohl über das Schicksal dieser Familie entscheiden müssen. Ebenso wie sich mindestens weitere drei Familien der Anna-Klöcker-Straße der Waagschale der blinden Justitia anvertrauen. In zwei Fällen hat es eine außergerichtliche Lösung gegeben. Victoria und Vitalis Schröder sehen sich am Ende ihrer Möglichkeiten und ihrer Nerven angelangt. Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten haben „unsere letzten Reserven aufgezehrt, für unser Haus bekommen wir nichts mehr und hier weiter wohnen bleiben können wir auch nicht mehr. Unser Leben ist ruiniert; wir sind einfach am Ende.”

Heute treffen sich vor dem Aachener Landgericht die Anwälte der VR-Bank und Familie Schröder wieder. „Wir werden weiterhin alles tun, um mit einer gesonderten Belegführung die Herstellkosten zum Herstellungstermin aufzulisten”, sagt ihr Anwalt Michael Kirsch. „Wir möchten doch nur, dass die VR-Bank uns die Möglichkeit gibt in ein Haus zu ziehen, das so wie dieses unseren Vorstellungen entspricht, in dem wir aber wieder glücklich und unbesorgt sein können”, sagt Vitalis Schröder und fügt nach kurzem Bedenken hinzu. „Dazu müsste sie eigentlich Schmerzensgeld für die Ängste, schlaflose Nächte, Sorgen und Tränen meiner Frau anbieten”.

VR-Bank will weiter „einen vollen Ausgleich der erlittenen Schäden gewähren”

„Die VR-Bank ist nach wie vor bereit - ohne dass sie sich hierzu verpflichtet sieht - den Bewohnern der Anna-Klöcker-Straße einen vollen Ausgleich ihrer durch den Kauf der Grundstücke erlittenen Schäden zu gewähren”, versicherte Pressesprecher Hans-Josef Kaulen am Montag auf Anfrage unserer Zeitung. Hierzu habe die VR-Bank gemeinsam mit der BAG und unter fachgutachterlicher Begleitung bereits im Sommer 2010 ein Konzept entwickelt und den Bewohnern vorgeschlagen, welches eine sach- und fachgerechte Sanierung sämtlicher Grundstücke, einen Ausgleich der durch die frühere Bergbautätigkeit und/oder die Sanierung entstandener bzw. entstehender Sachschäden an den Gebäuden sowie einen Ausgleich ggf. nach erfolgreicher Sanierung verbleibender Wertminderung vorsah. „Dieses Angebot wurde leider von der Mehrzahl der Bewohner nicht angenommen”, so Kaulen weiter.

Einzelne Anwohner äußerten stattdessen den Wunsch, ihre Immobilie zurück zu geben und so gestellt zu werden, als hätten sie die Grundstücke nie gekauft, so Kaulen weiter. Auch diesem Wunsch habe die VR-Bank sich nicht verschlossen und darum gebeten, die jeweils getätigten Aufwendungen für den Erwerb und den Bau der Häuser (inklusive Finanzierungsaufwendungen, Notarkosten etc.) nachvollziehbar darzustellen und nach Möglichkeit zu belegen, damit auf dieser Basis ein Angebot errechnet werden kann. Dies hat in zwei Fällen zu einvernehmlichen Lösungen geführt; entsprechende Kaufverträge wurden im April notariell beurkundet und stehen kurz vor der Abwicklung.

In anderen Fällen konnten die Verhandlungen dagegen noch nicht abgeschlossen werden, da die Bewohner sich dort bisher ihre tatsächlichen Aufwendungen konkret nicht dargestellt und stattdessen eine fiktive Berechnung des angeblichen Verkehrswertes ihrer Immobilie auf der Basis im Vorfeld eingeholter Privatgutachten angestrebt hätten. Eine solche Berechnungsart ist aus Sicht der VR-Bank unzulässig: „In bisher drei Fällen wurden die Klageverfahren nach entsprechenden Hinweisen der Gerichte in den mündlichen Verhandlungen zum Ruhen gebracht, da ansonsten jeweils eine Klageabweisung erfolgt wäre. Hier wird nach wie vor eine außergerichtliche Lösung angestrebt”, erklärte Kaulen.

Ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen setzt allerdings eine entsprechende Kooperationsbereitschaft der Eigentümer voraus, die bisher leider noch nicht in allen Fällen zu verzeichnen ist. Ziel ist es weiterhin, jeden Eigentümer so zu stellen, wie er stünde, wenn er die Immobilie nicht erworben und bebaut hätte, erklärt die VR-Bank.
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