Klare Absage für Wiedereinführung des alten Kennzeichens
Aachen/Monschau. Noch sieht sich Berthold Thoma nicht in einer Sackgasse. Zwar hat ihn am Freitag auch Städteregionsrat Helmut Etschenberg in seinem Versuch ausgebremst, das Kfz-Kennzeichen «MON» für den Altkreis Monschau wieder einführen zu lassen. Doch der Heimatforscher aus Kalterherberg will mit seinen Mitstreitern aus der Nordeifel vielleicht ein letztes Mal den Blinker zu einem Überholmanöver setzen.
Berechnung des Niederschlagwassers: «Den bürgerfreundlichen Weg gewählt»
Stolberg. Einen Grund, Klage gegen den Gebührenbescheid der Stadt einzulegen, den kann Bernd Kistermann beim besten Willen nicht erkennen. Zumindest nicht wegen der Festsetzung der Flächen für die Berechnung des Niederschlagwassers.
Niemand muss auf der Straße frieren
Stolberg. Die sibirische Kälte hat auch die Kupferstadt fest im Griff. Wohl dem, der ein wärmendes Zuhause hat. Denn wenn in der Nacht die Temperaturen in den zweistelligen Minus-Bereich rutschen, droht Wohnungslosen der Kältetod.
Weihbischof Karl Borsch besucht Ditib-Moschee
Stolberg. 3500 Muslime leben in Stolberg. Grund genug für Weihbischof Karl Borsch, der türkisch-muslimischen Ditib-Moschee an der Rathausstraße im Rahmen seiner Visitation einen Besuch abzustatten.
Über 115.000 Personendaten aus der ehemaligen Gemeinde
Stolberg. Das Haus ist erfüllt von Geistern vergangener Zeiten. Auf der antiken Kommode ruht stolz und stark der hölzerne Elefant aus Thailand, die Wohnzimmerwände säumen filigran geschnitzte Fensterläden aus China, gleich nebenan dient eine amerikanische Tafel aus den 20er Jahren als schmucker Esstisch.
Stolberg. Es war dem guten Willen einer älteren Dame zu verdanken, dass die Stadtbücherei Stolberg im Jahr 2008 noch einmal einen kleinen Aufschwung erleben durfte.
«Mit Vorpreschen» das Gericht milde gestimmt
| 26.01.2010, 14:58
Für ihr Urteil wegen Beihilfe zu Anbau, Herstellung sowie Handel von Drogen in insgesamt 52 Fällen und in einer weiteren Anklage wegen Drogenhandels in 16 Fällen hatte die Kammer insbesondere die von Anfang an bestehende Aussagebereitschaft des Angeklagten berücksichtigt. «Sein Vorpreschen war bahnbrechend für dieses Verfahren», sagte der Vorsitzende Richter Arno Bormann: «Dieses bahnbrechende Geständnis hat die Strategie des Verteidiges des Mitangeklagten zerstört, das soll sich auch lohnen.»
Das Verfahren gegen den 43 Jahre alten Angeklagten aus Aachen führt die Kammer nun gesondert weiter. Dieser habe sich vergleichsweise sehr schwer getan.
Er führte mehrere Jahre mit dem jetzt Verurteilten einen umfangreichen Grow Shop zunächst in Aachen, dann in der Elgermühle. Dieser habe gewusst, dass das Equipment zum Herstellen von Cannabis-Plantagen genutzt werden sollte und die Kunden dies auch so vorgehabt hatten - für den Eigenkonsum oder aber auch für den Handel. In Einzelfällen habe es darüber hinaus auch eine Beratung gegeben. «Es besteht kein Zweifel, dass das Betreiben eines solchen Geschäfts strafbar ist», betonte die Kammer. Angesichts der Anzahl und auch einiger gewichtiger Fälle hätte das Urteil auch noch sehr viel höher ausfallen können. Allerdings seien die acht Jahre und sechs Monate eine empfindliche Strafe. «Wer sich so umtriebig zeigt, kann nicht davon ausgehen, unbeschadet rauszukommen», sagte Arno Bormann.
Angesichts der umfassenden Geständigkeit des Angeklagten, der «viel getan hat, um gut rauszukommen», und den während der bereits zweijährigen Haftstrafe eingeleiteten Resozialisierungsmaßnahmen wolle die Kammer dem Stolberger aber auch keine weiteren Steine in den Weg legen. Er kann sich nun Hoffnungen auf einen offenen Vollzug machen und hat nach Aussage seines Verteidiger Manfred Dickau dann auch einen Job in Aussicht.
Mit dem Urteil folgt die Kammer dem Antrag von Staatsanwalt Lutz Dickau, blieb aber über dem Vorschlag von Verteidigern Jutta Frommhold, sich mit einer Gesamtstrafe von acht Jahren zu begnügen. Ihr Mandant habe sich in einer Grauzone der Legalität bewegt und sei vom Arbeitsamt in diesen Job vermittelt worden. Allerdings folgte das Landgericht deme Antrag der Verteidigerin, den Wertersatzverfall in Höhe von 50.000 Euro aus dem alten Urteil bestehen zu lassen, um dem 44-Jährigen Perspektiven nach der Haftentlassung nicht zu verbauen.
Das Urteil ist rechtskräftig: Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Revision. Die Verhandlung gegen den Aachener soll morgen fortgesetzt werden.
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