Morphin-Tod: „Aus Habgier” den Mord geplant
Mit einer tödlichen Dosis Morphin soll eine 35-jährige Ärztin ihren 50 Jahre älteren Ehemann getötet haben. Foto: Ralf Roeger
Staatsanwältin Julia Göbbels nahm der Angeklagten ausdrücklich nicht ab, dass sie im Februar 2011 ihren 50 Jahre älteren Ehemann, der sie in der Mordnacht „gehässig und perfide” heruntergemacht und mit ihrer beruflichen Vernichtung gedroht habe, in einer psychischen Kurzschlusshandlung getötet habe.
Die Ärztin hatte ihrem Mann nachts in der gemeinsamen Wohnung „eine 20-fach letale Dosis Morphin”, wie die Nebenklage feststellte, verabreicht. Dazu habe sie zehn Ampullen des Schmerzmittels aufziehen und dem Opfer spritzen müssen. Das sei in einem völlig erregten Zustand, wie die Angeklagte ihn in ihrem späten Geständnis beschrieben habe, nicht möglich gewesen. Stattdessen sei die Wahrheit, dass die damals 35-Jährige die Trennung wollte.
Als ihr Mann das nicht akzeptierte und ihr den Geldhahn zudrehte, habe sie „aus Habgier” den Mord geplant und „heimtückisch” in dieser Nacht durchgeführt. Damit erfülle die Angeklagte zwei Mordmerkmale. Die Staatsanwältin beantragte lebenslange Haft.
Die Kammer solle zudem „die besondere Schwere der Schuld” feststellen und der Ärztin ein lebenslanges Berufsverbot erteilen. Das Aachener Schwurgericht hat bislang nicht ausgeschlossen, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Frage komme. Dann wäre auch eine zeitlich begrenzte Strafe möglich.
Die Verteidigung mit dem Kölner Promianwalt Reinhard Birkenstock wird am 9. Juli plädieren, das Urteil soll einen Tag später gesprochen werden.
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Die Ärztin hatte ihrem Mann nachts in der gemeinsamen Wohnung „eine 20-fach letale Dosis Morphin”, wie die Nebenklage feststellte, verabreicht. Dazu habe sie zehn Ampullen des Schmerzmittels aufziehen und dem Opfer spritzen müssen. Das sei in einem völlig erregten Zustand, wie die Angeklagte ihn in ihrem späten Geständnis beschrieben habe, nicht möglich gewesen. Stattdessen sei die Wahrheit, dass die damals 35-Jährige die Trennung wollte.
Als ihr Mann das nicht akzeptierte und ihr den Geldhahn zudrehte, habe sie „aus Habgier” den Mord geplant und „heimtückisch” in dieser Nacht durchgeführt. Damit erfülle die Angeklagte zwei Mordmerkmale. Die Staatsanwältin beantragte lebenslange Haft.
Die Kammer solle zudem „die besondere Schwere der Schuld” feststellen und der Ärztin ein lebenslanges Berufsverbot erteilen. Das Aachener Schwurgericht hat bislang nicht ausgeschlossen, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Frage komme. Dann wäre auch eine zeitlich begrenzte Strafe möglich.
Die Verteidigung mit dem Kölner Promianwalt Reinhard Birkenstock wird am 9. Juli plädieren, das Urteil soll einen Tag später gesprochen werden.






