Langjährige Haftstrafen für Neusser Jugendbande
Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte die Jugendlichen zu Haftstrafen von bis zu vier Jahren und zehn Monaten. Die Jungen im Alter zwischen 15 und 20 Jahren hatten gestanden, vier Supermärkte und zwei Rentner-Ehepaare in ihren Häusern überfallen und dabei die Überfallenen zum Teil erheblich verletzt zu haben. Ihre Beute verspielten sie in Spielhallen oder kauften davon Rauschgift.
Das Landgericht bestätigte damit im Wesentlichen das Urteil aus erster Instanz. Nur im Fall des sechsten Angeklagten wandelten die Richter das Urteil in eine Bewährungsstrafe um.
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Das Landgericht bestätigte damit im Wesentlichen das Urteil aus erster Instanz. Nur im Fall des sechsten Angeklagten wandelten die Richter das Urteil in eine Bewährungsstrafe um.






