Lange Kirchberger Schützenfest-Sperrzeit hat vor Gericht Bestand
Sie hatten versucht, per Einstweiliger Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Aachen eine Schützenfest-Sperrzeit von 24 Uhr durchzusetzen. Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt und die im Jülicher Ortsrecht festgehaltene Ausnahmeregelungen für Brauchtumsveranstaltungen bestätigt, informierte Hans Pinell, kommissarischer Leiter des Ordnungsamtes.
Ursprünglich hatten Anwohner und Vereine an einem Runden Tisch die 24-Uhr-Regelung verabredet. Die Schützen, die einen neuen Vorstand haben, sahen hier ihre Interessen nicht hinreichend berücksichtigt und stellten beim Jülicher Ordnungsamt den Antrag auf Verlängerung. „Wir haben das geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir das genehmigen”, sagte Pinell. Das Gericht habe den Bescheid der Stadt für rechtens erklärt.
Die Sperrzeit von 3 Uhr bedeutet laut Pinell, dass bis 1 Uhr Musik und bis 3 Uhr Ausschank gestattet ist - bei bestimmten Brauchtumsveranstaltungen, die das Ortsrecht benennt.
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Ursprünglich hatten Anwohner und Vereine an einem Runden Tisch die 24-Uhr-Regelung verabredet. Die Schützen, die einen neuen Vorstand haben, sahen hier ihre Interessen nicht hinreichend berücksichtigt und stellten beim Jülicher Ordnungsamt den Antrag auf Verlängerung. „Wir haben das geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir das genehmigen”, sagte Pinell. Das Gericht habe den Bescheid der Stadt für rechtens erklärt.
Die Sperrzeit von 3 Uhr bedeutet laut Pinell, dass bis 1 Uhr Musik und bis 3 Uhr Ausschank gestattet ist - bei bestimmten Brauchtumsveranstaltungen, die das Ortsrecht benennt.



