Tödlicher Würgegriff: Ex-Polizist angeklagt
Der Mitangeklagte Pascal B. mit seinem Verteidiger Daniel Hagmann, daneben der Angeklagte Peter J. mit Verteidiger Michael Rost. Foto: Heike Ahlen
Er habe selbst dann nicht lockergelassen, als das Opfer bewusstlos geworden sei, stellte die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Mönchengladbach fest. Ein Angestellter, der das Opfer mit festgehalten haben soll, ist der Beihilfe angeklagt.
Der damals 35-jährige Mann war laut Staatsanwaltschaft mit einem Freund im August 2010 nach einem Fußballspiel angetrunken in die Wegberger Kneipe gegangen. Als er Gäste belästigte, habe der Wirt ihn nach draußen befördern wollen. Bei einer Rangelei seien beide Männer zu Boden gegangen. Der Wirt habe den Mann in den Schwitzkasten genommen. Obwohl das Opfer bewusstlos geworden sei, habe der Wirt erst Minuten danach lockergelassen.
Nach seiner Kenntnis habe er nicht den polizeiliche Haltegriff angewandt, sagte der Angeklagte. Bei jeder Lockerung habe sich das Opfer massiv gewehrt. Als der Körper des Mannes plötzlich erschlaffte, habe er sofort losgelassen und gerufen: „Hat mal einer einen Eimer Wasser, dass der wieder zu sich kommt.” Er habe keinen Moment daran gedacht, dass der Mann tot sein könnte.
Der damals 35-jährige Mann war laut Staatsanwaltschaft mit einem Freund im August 2010 nach einem Fußballspiel angetrunken in die Wegberger Kneipe gegangen. Als er Gäste belästigte, habe der Wirt ihn nach draußen befördern wollen. Bei einer Rangelei seien beide Männer zu Boden gegangen. Der Wirt habe den Mann in den Schwitzkasten genommen. Obwohl das Opfer bewusstlos geworden sei, habe der Wirt erst Minuten danach lockergelassen.
Nach seiner Kenntnis habe er nicht den polizeiliche Haltegriff angewandt, sagte der Angeklagte. Bei jeder Lockerung habe sich das Opfer massiv gewehrt. Als der Körper des Mannes plötzlich erschlaffte, habe er sofort losgelassen und gerufen: „Hat mal einer einen Eimer Wasser, dass der wieder zu sich kommt.” Er habe keinen Moment daran gedacht, dass der Mann tot sein könnte.



