Getöteter Arzt aus Heinsberg: Täter zeigt Reue
Der aus Rumänien ausgelieferte junge Mann, der seine Opfer als Gelegenheitsstricher im Düsseldorfer Homosexuellen-Milieu am Bahnhof kennengelernt hatte, zeigte in seinem letzten Wort vor der Großen Jugendkammer (Vorsitz Richter Gerd Nohl) am Aachener Landgericht Reue und bat den als Nebenkläger anwesenden Sohn des Opfers um Vergebung.
Der Tatvorwurf lautete zunächst auf Mord. Doch auch der Staatsanwalt kam nach einem Hinweise des Gerichts zu dem Ergebnis, dass der Ablauf der Geschehnisse nachts in dem Haus an einem Heinsberger Baggersee als Totschlag zu werten sei. Der Täter hatte die Sexpraktiken des 70-Jährigen nicht mitmachen wollen, berichtete er in seinem Geständnis.
Als der nicht aufhören wollte, nahm der damals 18-Jährige ein Messer, stach dem Freier ins Gesicht und habe ihn dann, wie der Staatsanwalt schilderte, in einem Kampf zu Boden gerungen und gewürgt.
Dann aber „hat er das Opfer noch mit zwei besonderen Knoten am Fenstergriff aufgeknüpft”, schilderte der Staatsanwalt die Tat. Obwohl der Täter noch einen Laptop, Geld und das Auto des Arztes stahl und damit nach Düsseldorf floh, hat es sich in den Augen der Ermittler nicht um einen Raubmord gehandelt.
Auch Verteidiger Andreas Fleuster wies darauf hin, sein Mandant habe sich nicht aus freien Stücken prostituiert. Er sei von einer in Düsseldorf ansässigen Schleuser- und Kriminellenbande dazu gezwungen worden, um die vorgeschossenen Kosten seiner Reise nach Deutschland wieder zu verdienen.
Das unterscheide sich nicht wesentlich von Zwangsprostitution bei Frauen, meinte er, werde aber im Blick der Gesellschaft wesentlich negativer beurteilt. Bei einer Verurteilung wegen Mordes hätte dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe gedroht, bei einer Jugendstrafe liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren. So würde eine Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren im oberen Drittel liegen.
Das Urteil wird am kommenden Donnerstag, 16. August, ab 9 Uhr im Aachener Landgericht gesprochen.
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Der Tatvorwurf lautete zunächst auf Mord. Doch auch der Staatsanwalt kam nach einem Hinweise des Gerichts zu dem Ergebnis, dass der Ablauf der Geschehnisse nachts in dem Haus an einem Heinsberger Baggersee als Totschlag zu werten sei. Der Täter hatte die Sexpraktiken des 70-Jährigen nicht mitmachen wollen, berichtete er in seinem Geständnis.
Als der nicht aufhören wollte, nahm der damals 18-Jährige ein Messer, stach dem Freier ins Gesicht und habe ihn dann, wie der Staatsanwalt schilderte, in einem Kampf zu Boden gerungen und gewürgt.
Dann aber „hat er das Opfer noch mit zwei besonderen Knoten am Fenstergriff aufgeknüpft”, schilderte der Staatsanwalt die Tat. Obwohl der Täter noch einen Laptop, Geld und das Auto des Arztes stahl und damit nach Düsseldorf floh, hat es sich in den Augen der Ermittler nicht um einen Raubmord gehandelt.
Auch Verteidiger Andreas Fleuster wies darauf hin, sein Mandant habe sich nicht aus freien Stücken prostituiert. Er sei von einer in Düsseldorf ansässigen Schleuser- und Kriminellenbande dazu gezwungen worden, um die vorgeschossenen Kosten seiner Reise nach Deutschland wieder zu verdienen.
Das unterscheide sich nicht wesentlich von Zwangsprostitution bei Frauen, meinte er, werde aber im Blick der Gesellschaft wesentlich negativer beurteilt. Bei einer Verurteilung wegen Mordes hätte dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe gedroht, bei einer Jugendstrafe liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren. So würde eine Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren im oberen Drittel liegen.
Das Urteil wird am kommenden Donnerstag, 16. August, ab 9 Uhr im Aachener Landgericht gesprochen.



