Naturschützer wollen keine Sommerlinie
Still ruht der See - aber nicht immer. Die Interessen von Wassersportlern und Naturschützern liegen teils weit auseinander. Foto: Röber
Mit dem Landschaftsplan VII „Eschweiler/Alsdorf” ist der siebte und letzte für das Gebiet der Städteregion Aachen aufzustellende Landschaftsplan ins Verfahren gebracht worden. Er umfasst eine Fläche von 33 Quadratkilometern nördlich von Dürwiß. Den Mittelpunkt bildet der Blausteinsee. Darüber gibt es auch die meisten Diskussionen.
Es geht vor allem darum, wie viel Fläche für Naturschutz und Freizeitsport ausgewiesen werden. Uwe Zink, Dezernent der Städteregion Aachen, verdeutlichte, dass es eine ordnungsbehördliche Verordnung gebe. Diese besagt, dass zwei Drittel der Fläche für die Freizeitnutzung vorgesehen seien, ein Drittel für den Naturschutz. Ein Knackpunkt in dieser Diskussion ist die Bojenkette, die nicht (mehr) an ihrem vorgesehenen Platz zu finden ist. Diese Kette diente als Grenze zwischen Naturschutz und Freizeitsport. Allerdings ist die Kette schon vor einer Weile „verrutscht”, was zur Folge hatte, dass die Wassersportler mehr Raum hatten. Der neue Entwurf des Landschaftsplans sieht nun vor, dass es wieder eine Aufteilung von zwei Drittel zu einem Drittel geben soll. Allerdings taucht in dem neuen Entwurf auch eine sogenannte Sommerlinie auf. Diese soll in den Sommermonaten eine Ausdehnung des Bereichs für die Wassersportler kennzeichnen. „Der Entwurf ist für uns so akzeptabel, aber ohne die Sommerlinie”, betont Franz-Dieter Pieta, Bündnis 90/Die Grünen. „Wenn es eine variable Grenze gibt, befürchten wir, dass es dann überhaupt keine Grenze mehr ist”, sagt er weiter. Das sei auch die Ansicht von BUND und NABU.
Einige weitere Punkte, die im neuen Entwurf geändert wurden: Ganzjährig soll demnach vom Ufer des Landschaftsschutzgebietes geangelt werden dürfen, vom Boot aus nur im Sommer. Vom 1. März (vorher 1. April) bis 31. Juli darf kein Einschlag von Laubbäumen vorgenommen werden.
Udo Thorwesten von der Städteregion räumte mit einem Missverständnis auf. So sollen laut Landschaftsplan lediglich die Schleichpfade in Richtung Ostseite (Schlangengraben) geschlossen werden. Alle vorhandenen offiziellen Wege blieben bestehen.
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Es geht vor allem darum, wie viel Fläche für Naturschutz und Freizeitsport ausgewiesen werden. Uwe Zink, Dezernent der Städteregion Aachen, verdeutlichte, dass es eine ordnungsbehördliche Verordnung gebe. Diese besagt, dass zwei Drittel der Fläche für die Freizeitnutzung vorgesehen seien, ein Drittel für den Naturschutz. Ein Knackpunkt in dieser Diskussion ist die Bojenkette, die nicht (mehr) an ihrem vorgesehenen Platz zu finden ist. Diese Kette diente als Grenze zwischen Naturschutz und Freizeitsport. Allerdings ist die Kette schon vor einer Weile „verrutscht”, was zur Folge hatte, dass die Wassersportler mehr Raum hatten. Der neue Entwurf des Landschaftsplans sieht nun vor, dass es wieder eine Aufteilung von zwei Drittel zu einem Drittel geben soll. Allerdings taucht in dem neuen Entwurf auch eine sogenannte Sommerlinie auf. Diese soll in den Sommermonaten eine Ausdehnung des Bereichs für die Wassersportler kennzeichnen. „Der Entwurf ist für uns so akzeptabel, aber ohne die Sommerlinie”, betont Franz-Dieter Pieta, Bündnis 90/Die Grünen. „Wenn es eine variable Grenze gibt, befürchten wir, dass es dann überhaupt keine Grenze mehr ist”, sagt er weiter. Das sei auch die Ansicht von BUND und NABU.
Einige weitere Punkte, die im neuen Entwurf geändert wurden: Ganzjährig soll demnach vom Ufer des Landschaftsschutzgebietes geangelt werden dürfen, vom Boot aus nur im Sommer. Vom 1. März (vorher 1. April) bis 31. Juli darf kein Einschlag von Laubbäumen vorgenommen werden.
Udo Thorwesten von der Städteregion räumte mit einem Missverständnis auf. So sollen laut Landschaftsplan lediglich die Schleichpfade in Richtung Ostseite (Schlangengraben) geschlossen werden. Alle vorhandenen offiziellen Wege blieben bestehen.





