Bundeswehr: Übersendung von Personendaten bei Volljährigkeit
Zum 31. März 2018 werden somit die Daten der Personen übermittelt, die 2019 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2001). Diese Datenübermittlung diene ausschließlich dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.
Die Daten sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens nach Ablauf eines Jahres nach Speicherung beim Bundesamt. Der Betroffene kann der Datenübermittlung widersprechen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt, Bürgerbüro, Johannes-Rau-Platz 1. Info unter www.eschweiler.de.