Rechtsgutachten: Beigeordneten-Abwahl ist rechtswidrig
Gestützt auf ein fünfseitiges Rechtsgutachten einer Münsteraner Anwaltskanzlei fordern die drei Fraktionen den Kreis Düren als Kommunalaufsicht ultimativ auf, die Umsetzung des Beschlusses bis zum 17. Juli zu stoppen. „Andernfalls werden wir das Verwaltungsgericht Aachen anrufen, um im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung zu erwirken”, kündigt Henner Schmidt (SPD) in der Überzeugung an, auch in einem Hauptverfahren Recht zu bekommen.
In ihrem Gutachten kommen die Rechtsanwälte zu dem Schluss, dass die Beschlussfassung des Rates die Fraktionen in ihren Rechten verletzt. Die Beratung dieser einschneidenden Frage der Schaffung und Besetzung von Spitzenbeamtenstellen, die die Ordnung der Verwaltung wesentlich beeinflusst, hätte explizit auf der Tagesordnung stehen müssen, verweisen die Juristen auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster und die Kommentierung der NRW-Gemeindeordnung. Unter dem Punkt „Wahl eines Technischen Beigeordneten” sei sie unzulässig gewesen. Mindestens drei Tage vor der Sitzung hätten die Ratsmitglieder über die vorgesehene Tagesordnung informiert werden müssen.
Darüber hinaus sehen die Juristen aus Münster einen Verstoß gegen die Hauptsatzung der Stadt Düren, in der es heißt, dass bis zu drei Beigeordnete bestellt werden. Mit dem Beschluss, die Zahl der Beigeordneten auf zwei zu reduzieren, weiche der Rat von der Hauptsatzung ab, ohne dass diese vorher geändert worden wäre.
Für SPD, Grüne und FDP steht damit außer Frage, dass der Beschluss ungültig ist und das Bewerbungsverfahren zur Besetzung der Stelle eines Technischen Beigeordneten weitergeführt werden muss. „Wir machen der CDU das Angebot, uns auf einen der drei zum Schluss verbliebenen Kandidaten zu einigen”, erklärt Schmidt und spricht von einer „Nagelprobe für die Kompromissfähigkeit der CDU”.
Eine Dezernentenlösung ohne Mitspracherecht des Rates halten die drei Fraktionen für ebenso unsinnig wie die Initiierung einer dritten Bewerbungsrunde.
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In ihrem Gutachten kommen die Rechtsanwälte zu dem Schluss, dass die Beschlussfassung des Rates die Fraktionen in ihren Rechten verletzt. Die Beratung dieser einschneidenden Frage der Schaffung und Besetzung von Spitzenbeamtenstellen, die die Ordnung der Verwaltung wesentlich beeinflusst, hätte explizit auf der Tagesordnung stehen müssen, verweisen die Juristen auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster und die Kommentierung der NRW-Gemeindeordnung. Unter dem Punkt „Wahl eines Technischen Beigeordneten” sei sie unzulässig gewesen. Mindestens drei Tage vor der Sitzung hätten die Ratsmitglieder über die vorgesehene Tagesordnung informiert werden müssen.
Darüber hinaus sehen die Juristen aus Münster einen Verstoß gegen die Hauptsatzung der Stadt Düren, in der es heißt, dass bis zu drei Beigeordnete bestellt werden. Mit dem Beschluss, die Zahl der Beigeordneten auf zwei zu reduzieren, weiche der Rat von der Hauptsatzung ab, ohne dass diese vorher geändert worden wäre.
Für SPD, Grüne und FDP steht damit außer Frage, dass der Beschluss ungültig ist und das Bewerbungsverfahren zur Besetzung der Stelle eines Technischen Beigeordneten weitergeführt werden muss. „Wir machen der CDU das Angebot, uns auf einen der drei zum Schluss verbliebenen Kandidaten zu einigen”, erklärt Schmidt und spricht von einer „Nagelprobe für die Kompromissfähigkeit der CDU”.
Eine Dezernentenlösung ohne Mitspracherecht des Rates halten die drei Fraktionen für ebenso unsinnig wie die Initiierung einer dritten Bewerbungsrunde.




