Merzenich berät Steuer auf „Vergnügungen sexueller Art”
Besondere Dienstleistungen sollen in Merzenich steuerpflichtig werden.Der Rat entscheidet am Donnerstag. Foto: dpa/lnw
Betroffen ist von der neuen Steuer ein Club in Girbelsrath, der in Zukunft abgabenpflichtige Vergnügungenen anbietet.
Folgendes wird - so denn der Rat am Donnerstag die umfassende Satzung beschließt - künftig steuerpflichtig: Erotikmessen, Striptease, Peepshows, Tabledance, die Vorführung pornografischer Filme sowie „die gezielte Einräumung der Gelegenheit sexueller Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swinger-Clubs und ähnlichen Einrichtungen” und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt auch in Beherbergungsbetrieben, Wohnungen und Fahrzeugen”.
Wer also Gucken und/oder Anfassen in entsprechenden Etablissements ermöglicht, muss künftig Abgaben zahlen - berechnet nach der Größe des Raumes oder der Anzahl der Filmkabinen. Je Veranstaltungstag und angefangenen zehn Quadratmetern macht das drei Euro beziehungsweise drei Euro pro Kabine, falls diese kleiner als zehn Quadratmeter sind. Der Sauna-Club in Girbelsrath verfügt nach eigenen Angaben über 12.000 Quadratmeter Fläche.
Für den, der sexuelle Handlungen in Gemächern außerhalb anbietet, beträgt die Steuer „unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede/n Prostituierte/n sechs Euro” pro „Veranstaltungstag”.
Es besteht eine Anzeige- und Erklärungspflicht. Veranstalter, Eigentümer, Vermieter und Besitzer sind verpflichtet, „mit Dienstausweis oder besonderer Vollmacht ausgestatteten Vertretern der Gemeinde Merzenich zur Nachprüfung der Erklärungen und zur Feststellung von Steuertatbeständen unentgeltlich Einlass in die Veranstaltungsräume, auch während der Veranstaltungen, zu gewähren”.
In ihrer Satzung orientiert sich die Gemeinde an der Satzung der Stadt Köln. Als die Steuer dort zur Debatte stand, hatten vier Veranstalter geklagt. Das Verwaltungsgericht gab jedoch grünes Licht für die Rotlicht-Steuer. Sie verstoße weder gegen Europarecht, noch gegen das Grundgesetz und auch nicht gegen die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes.
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Folgendes wird - so denn der Rat am Donnerstag die umfassende Satzung beschließt - künftig steuerpflichtig: Erotikmessen, Striptease, Peepshows, Tabledance, die Vorführung pornografischer Filme sowie „die gezielte Einräumung der Gelegenheit sexueller Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swinger-Clubs und ähnlichen Einrichtungen” und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt auch in Beherbergungsbetrieben, Wohnungen und Fahrzeugen”.
Wer also Gucken und/oder Anfassen in entsprechenden Etablissements ermöglicht, muss künftig Abgaben zahlen - berechnet nach der Größe des Raumes oder der Anzahl der Filmkabinen. Je Veranstaltungstag und angefangenen zehn Quadratmetern macht das drei Euro beziehungsweise drei Euro pro Kabine, falls diese kleiner als zehn Quadratmeter sind. Der Sauna-Club in Girbelsrath verfügt nach eigenen Angaben über 12.000 Quadratmeter Fläche.
Für den, der sexuelle Handlungen in Gemächern außerhalb anbietet, beträgt die Steuer „unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede/n Prostituierte/n sechs Euro” pro „Veranstaltungstag”.
Es besteht eine Anzeige- und Erklärungspflicht. Veranstalter, Eigentümer, Vermieter und Besitzer sind verpflichtet, „mit Dienstausweis oder besonderer Vollmacht ausgestatteten Vertretern der Gemeinde Merzenich zur Nachprüfung der Erklärungen und zur Feststellung von Steuertatbeständen unentgeltlich Einlass in die Veranstaltungsräume, auch während der Veranstaltungen, zu gewähren”.
In ihrer Satzung orientiert sich die Gemeinde an der Satzung der Stadt Köln. Als die Steuer dort zur Debatte stand, hatten vier Veranstalter geklagt. Das Verwaltungsgericht gab jedoch grünes Licht für die Rotlicht-Steuer. Sie verstoße weder gegen Europarecht, noch gegen das Grundgesetz und auch nicht gegen die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes.




