Stadt für 36 Jahre Winterdienst verklagt
Der Richter des Amtsgerichts hat einen Vergleich empfohlen. Gespräche soll es geben. Doch mit welchen Aussichten? Witt sagt, die Stadt habe ihn im Glauben gelassen, er sei fürs Schneeschaufeln verantwortlich. Doch das war er nicht. Und es ist nicht das erste Mal, dass Witt und die Stadt Justitia bemühen.
1984 sorgte der damals 45-Jährige bundesweit für Schlagzeilen. Als springender Professor. Streng genommen geht es heute wie damals um einen anderthalb Meter breiten Streifen vor Witts Haus. Der zählt nämlich nicht zu seinem Anwesen, ist weder Straße noch Privatgrundstück. Dieser schmale Streifen mit der Mauer, entstanden 1970 bei einem Umbau des Preusweges, entzweite Karl Witt und die Stadt Aachen.
Damals ging es um eine bröckelnde Mauer vor dem Haus. Witt fühlte sich für die Reparatur nicht verantwortlich, die Stadt ebenso wenig. Beide Parteien wollten aber, dass die andere repariert. Die Stadt reichte sogar Klage ein, Witt sprang fortan - auch vor laufenden Kameras - oder balancierte über einen Balken über das städtische Territorium. Es folgte ein großes auch politisches Gerangel, letztendlich beruhigte sich die Situation wieder, die Stadt kümmerte sich um die Mauer und zog die Klage zurück. Alles schien vergessen.
Vor ein paar Jahren wuchs dann das Unkraut und bei Karl Witt wieder der Ärger. Die Hecke wurde von der Stadt nur noch selten geschnitten. „Wer die Situation nicht kennt, der ordnet das Gestrüpp dem Haus zu. Die Leute schütteln den Kopf und sagen: Der Witt ist schlampig”, ärgert sich Witt. Er wurde beim Stadtbetrieb vorstellig. Vergeblich. Er hat ein Foto, das zeigt, wie der halbe Gehweg überwuchert ist.
„Seit fünf Jahren haben wir großes Theater”, sagt Witt. Er bekam zu hören, es handele sich um ein Privatgrundstück der Stadt, die könne dort gedeihen lassen, was sie wolle. Und der Ärger wuchs rasch. Witts Anwalt wurde hellhörig. Wenn sich das Anwesen seines Mandanten hinter einem städtischen Privatgrundstück - also dem Streifen zwischen Gehweg und Haus - befinde, dann sei der Professor kein Anlieger sondern ein sogenannter Hinterlieger. Und als dieser sei er vom Winterdienst befreit - den Witt Jahr für Jahr voller Sorgfalt leistete. Am 14. Mai 2010 wurde ihm der Status des Hinterliegers von der Stadt dann bestätigt.
1974 hatte Witt das Haus gekauft, demnach hatte er 36 Jahre Winterdienst gemacht und der Stadt Arbeit erspart. Die hat den Winterdienst fortan auch übernommen, Schnee gefegt und damit den Fehler der Vergangenheit eingeräumt. Es gab Gespräche mit der Verwaltung, erneut wurde Witt das Grundstück angeboten.
„Doch das wäre mir nur eine Last. Was will ich damit? Schafe kann ich darauf nicht hüten”, sagt er. Sein Angebot, die Stadt könne dort Garagen bis in seinen Grund und Boden hinein bauen, er würde sie kaufen, wurde abgetan. Es folgte die Klage - nun von Witt gegen die Stadt. Der Maschinenbauer fordert 630 Euro Netto pro Wintersaison - zumindest für zwei Jahre. Die restliche Zeit ist verjährt. Aber auf sein Recht pocht Witt. „Als Eigentümer des Grundstücks hat die Stadt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Und denen kommt sie nicht nach”, erläutert sein Rechtsanwalt Joachim Schmidt.
Die Stadt bringt stattdessen wieder das Wegerecht auf den Tisch. Immer noch muss Witt die städtische Parzelle queren. Springen tut er nicht mehr. Aber an die sprichwörtliche Decke geht er: „Die Stadt hat mich bewusst in dem Glauben gelassen, dass ich für den Winterdienst verantwortlich bin. Die Täuschung ist eindeutig.” Bei der Stadt wird auf die anstehenden Verhandlungen verwiesen. „Der Richter hat empfohlen, dass man sich vergleicht und zu einer Nutzungsvereinbarung kommt. Mehr wollen wir im Moment nicht sagen”, sagt Rita Klösges vom Presseamt.
Der Ärger wächst am Preusweg weiter. „Wenn ich in Aachen nicht klarkomme, dann und ziehe vor die nächste Instanz”, verspricht Witt. Das wäre das Landgericht.









