Musikbunker legt sich mit Ordnungsamt an

Von: Robert Esser
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Aachen. Trotz Musik- und Tanzverbots von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr, ist im Musikbunker an der Goffartstraße ein Konzert über die Bühne gegangen. Die Folgen könnten kostspielig werden und in einen wegweisenden Rechtsstreit münden.

„Die Veranstalter vor Ort waren gegenüber den Außendienstmitarbeitern des Ordnungsamtes völlig uneinsichtig”, schildert Einsatzleiter Armin Bergstein am Montag. Seine Kräfte hatten - wie im Vorfeld angekündigt - in vielen Diskotheken, Bars und Veranstaltungsräumen die Einhaltung des NRW-Feiertagsgesetzes kontrolliert. „Discos wie das B9 und der Tanzpalast haben Gründonnerstag Mobiliar auf die Tanzfläche gestellt, Sicherheitspersonal hat Besucher auf das Tanzverbot hingewiesen. Das lief eigentlich überall in geregelten Bahnen ab”, erklärt Bergstein. Karfreitag waren die meisten betroffenen Lokalitäten ohnehin geschlossen.

Nur im Musikbunker sei man bei einem Konzert der Band „Jamaram” auf „aggressive Reaktionen” gestoßen. Weil das Ordnungsamt zu wenig Personal vor Ort hatte und auch die Polizei in der Situation keine weiteren Kräfte zur Verfügung stellte, „haben wir die kommerzielle Veranstaltung nicht abgebrochen, sondern ein Bußgeldverfahren eingeleitet”, so Bergstein. Man ziehe nun eine „Gewinnabschöpfung” in Erwägung, um den Gesetzesverstoß zu ahnden, heißt es.

Völlig anders beurteilt allerdings Musikbunker-Geschäftsführer Lars Templin das Geschehen. „Wir haben uns - wie immer - präzise an die gesetzlichen Vorschriften gehalten. Offenbar sind die Außendienstler des Ordnungsamtes nur unzureichend mit der Gesetzeslage vertraut”, erklärt Templin auf AZ-Anfrage.

Darüber sei man durchaus verärgert. Paragraf 7 des Feiertags-Gesetzes stelle in Satz 1 klar: „Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr öffentlicher Tanz verboten.” Erst ab Karfreitag seien laut Paragraf 6 „musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen” untersagt, zitiert der Musikbunker-Geschäftsführer. Er betont: „Ein Konzert ist eindeutig keine Tanzveranstaltung und deswegen am Gründonnerstag-Abend völlig legitim.”

Templin hofft, dass das städtische Ordnungsamt seine Beurteilung der Rechtslage bald teilt und die Entscheidung korrigiert. „Solche Vorgänge nützen niemandem. Und der Ruf des Musikbunkers leidet darunter ohne jede Rechtfertigung”, klagt er. Notfalls werde man aber juristischen Rat suchen und sich auf dem Rechtsweg gegen das angedrohte Bußgeldverfahren wehren, kündigt er an.
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